Behindertenbeauftragte
Ausgegeben: 1. September 2010
Presse-Info 205/2010
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen:
Ab 2011 nur noch EU-einheitlicher Parkausweis – rechtzeitig beantragen
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Wolfgang Gütlein, weist darauf hin,
dass der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, der vor 2001 ausgestellt wurde, am 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit verliert.
Wer noch einen alten Parkausweis besitzt, sollte sich umgehend um eine neue Parkerlaubnis bemühen.
Ab 1. Januar 2011 benötigt man den EU-einheitlichen Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Auf dem neuen EU-Parkausweis werden persönliche Informationen auf der Rückseite eingetragen.
So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.
Der Ausweis ist wie bisher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis zu beantragen.
Für den neuen EU-Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.
„Wer ab dem 01.01.2011 mit dem alten Ausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen“, sagt Wolfgang Gütlein.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen,
Frau Marion Haffner
Tel.-Nr. 0681/501-3189
E-Mail:
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Für weitere Pressefragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon 0681-5013097 zur Verfügung.
Aktuelle Infos unter:
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